Das Arbeitsrecht ist vielleicht nicht das erste Rechtsgebiet, das einem bei dem Stichwort "Unternehmensnachfolge" einfällt. Diesem Fachgebiet kommt aber häufig eine große Bedeutung zu. Unternehmen haben Arbeitnehmer, die es in die Nachfolgeplanung einzubinden gibt. Selten wird es bei einem mittelständischen Betrieb gelingen, eine neue Unternehmensführung gegen den starken Willen der Arbeitnehmerschaft durchzusetzen.
Die Arbeitnehmerschaft ist dabei auch nicht rechtlos. Das Arbeitsrecht kennt spezifische Regelungen für die Sicherung der Arbeitnehmer im Falle eines sog. Betriebsüberganges. Die gesetzlichen Vorgaben müssen in diesen Fällen Beachtung finden, um Nachteile für das Unternehmen abzuwenden. Darüber hinaus kommt es im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen oftmals zur Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse - sei es durch Kündigung, sei es durch Aufhebungsvertrag - oder zur Begründung neuer Arbeitsverträge.
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