Beratungsleistungen
zum Steuerrecht


Steuerrecht

Selbstverständlich stellen sich bei jeder Unternehmensnachfolge steuerliche Fragen. Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG), das die Erbschaft- und Schenkungsteuer regelt, ist insoweit allseits ein Begriff. Es stellen sich aber auch andere, verstecktere Steuerfragen, z.B. aus den Bereichen des Einkommens- und Körperschaftsteuerrechts.

Ein Vorteil für unsere Mandantschaft ist es, dass Herr Rechtsanwalt Christoph Thiery im Rahmen seiner Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht grundlegende Kenntnisse zu diesen steuerlichen Themen erwerben konnte. Letztlich hat es sich in unserer Beratungspraxis aber herausgestellt, dass es zielführend ist, frühzeitig die Steuerberater und ggf. Wirtschaftsprüfer der betroffenen Unternehmen und Unternehmer miteinzubeziehen. Diese bringen nicht nur steuerliche Expertise mit, sondern kennen auch die steuerlichen Biographien und wirtschaftlichen Daten der Beteiligten. Im Bedarfsfall können wir auch auf ein eigenes Netzwerk von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zugreifen und qualifizierte Berufsträger hinzuziehen.